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Als Altfahrzeug gelten Fahrzeuge die nach § 3 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Abfall anzusehen ist.
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Wir sind ein nach AltfahrzeugVerordnung zertifizierter Demontagebetrieb und garantieren Ihnen eine fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung Ihres Fahrzeugs.
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Gern holen wir Ihr Fahrzeug nach Absprache und Terminvereinbarung auch ab.
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Die Überlassung des Altfahrzeugs wird mit einem Verwertungsnachweis dokumentiert.
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Für Ihre komplette Karosse zahlen wir:
angeliefert unser lager Preis ist telefonisch anzufragen
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Komplett bedeutet Batterie, Motor und oder Katalysator sind nicht ausgebaut.
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