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Als Altfahrzeug gelten Fahrzeuge die nach § 3 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Abfall anzusehen ist.

Wir sind ein nach AltfahrzeugVerordnung zertifizierter Demontagebetrieb und garantieren Ihnen eine fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung Ihres Fahrzeugs.

Gern holen wir Ihr Fahrzeug nach Absprache und Terminvereinbarung auch ab.

Die Überlassung des Altfahrzeugs wird mit einem Verwertungsnachweis dokumentiert.

Für Ihre komplette Karosse zahlen wir:

angeliefert unser lager  Preis ist telefonisch anzufragen

Komplett bedeutet Batterie, Motor und oder Katalysator sind nicht ausgebaut.

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