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Als Altfahrzeug gelten Fahrzeuge die nach § 3 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Abfall anzusehen ist.

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Wir sind ein nach AltfahrzeugVerordnung zertifizierter Demontagebetrieb und garantieren Ihnen eine fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung Ihres Fahrzeugs.

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Gern holen wir Ihr Fahrzeug nach Absprache und Terminvereinbarung auch ab.

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Die Überlassung des Altfahrzeugs wird mit einem Verwertungsnachweis dokumentiert.

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Für Ihre komplette Karosse zahlen wir:

angeliefert unser lager  Preis ist telefonisch anzufragen

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Komplett bedeutet Batterie, Motor und oder Katalysator sind nicht ausgebaut.

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